Gemäss Art. 28 DSGVO und Schweizer revDSG
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch HireAI im Auftrag des Kunden.
Auftraggeber (Verantwortlicher): Das Unternehmen, das die HireAI-Dienste nutzt (nachfolgend „Auftraggeber“).
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter): HireAI, entwickelt in der Schweiz (nachfolgend „HireAI“).
HireAI verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung — insbesondere für die Erstellung von Offerten, Verarbeitung von Belegen sowie allgemeine Verwaltungsaufgaben per KI-Agent.
HireAI verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich gemäss den dokumentierten Weisungen des Auftraggebers. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken findet nicht statt. HireAI informiert den Auftraggeber, wenn eine Weisung gegen geltendes Recht verstösst.
HireAI trifft geeignete technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten:
HireAI nutzt folgende Unterauftragsverarbeiter. Der Auftraggeber erklärt sich mit deren Einsatz einverstanden:
Bei Änderungen an Unterauftragsverarbeitern informiert HireAI den Auftraggeber rechtzeitig.
HireAI unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit) im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
HireAI meldet dem Auftraggeber Datenschutzverletzungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden, und unterstützt bei der Meldung an die zuständige Behörde.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht oder gibt HireAI alle personenbezogenen Daten zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Auftraggeber kann die Löschung schriftlich bestätigen lassen.
Dieser AVV gilt für die Dauer des HireAI-Abonnements. Er endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrages.
Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Ausübung von Rechten:
E-Mail: info@hireai.ch